Die Erfüllung der Aufgaben nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz liegt in der Verantwortung der öffentlichen Jugendhilfe. Sie ist für die Gewährung der Hilfen zur Erziehung zuständig.
Kinder, Jugendliche und/oder Personensorgeberechtigte können bei ihrem zuständigen Sozialpädagogischen Dienst im Jugendamt einen Antrag auf Hilfe zur Erziehung stellen. Der Sozialpädagogische Dienst stellt fest, ob eine Hilfe notwendig und geeignet ist. Er berät den Antragsteller über geeignete Hilfen und erstellt einen Hilfeplan. Die Ausführung einer Hilfe wird dann an einen freien Träger der Jugendhilfe übertragen.
Die sozialpädagogischen Dienste der bezirklichen Jugendämter von Berlin
FamilienServiceBüro Charlottenburg-Wilmersdorf
FamilienServiceBüro Friedrichshain-Kreuzberg
FamilienServiceBüro Marzahn-Hellersdorf
Familienbüro Steglitz-Zehlendorf
FamilienServiceBüro Tempelhof-Schöneberg
Geburt und Familie e.V.
Freier Träger der Kinder- und Jugendhilfe
Klausenerplatz 19
14059 Berlin
Tel.: 030 – 301 09 782
Fax: 030 – 301 09 784
E-Mail:
info@geburt-und-familie.de
Öffnungszeiten der Geschäftstelle
Montag bis Freitag 9:30 – 13:00 Uhr
Donnerstag 15:00 – 18:00 Uhr
Geburt und Familie e.V.
Klausenerplatz 19
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Donnerstag 15:00 Uhr bis 18:00 Uhr
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Fax: 030 - 301 09 784